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Unsere Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Je nach Einstufung in die entsprechende Pflegestufe werden Leistungen bis zum jeweiligen Höchstbetrag von der Pflegeversicherung übernommen. Die Leistungsansprüche ergeben sich im Einzelnen aus der Übersicht der Pflegestufen. <mehr>
Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V)
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden nach Genehmigung von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt und durch unser geschultes Fachpersonal erbracht. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Verordnung durch den behandelnden Arzt, die gleichzeitig die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist. Die schriftliche Antragstellung dazu wird von uns abgewickelt. <mehr>
Unsere privaten Leistungen Ihr Service - Plus - Paket (ISE)
Das ISE deckt die Lücken dort ab, wo die Sozialhilfeträger wie Krankenkassen oder Sozialämter Grenzen ziehen. ISE erleichtert den Alltag, trägt bei zur selbstständigen Lebensführung zu Hause und unterstützt beim täglichen Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung.

Leistungen daraus können entweder als Paket oder als Einzelleistungen vereinbart werden - auch kurzfristig bei Verhinderung oder Urlaub oder Krankheit der privaten Pflegeperson. <mehr>